Wo darf ich rauchen?

Laut allgemeinem Gesetz darf man, oder halt nicht….

§ 5 Konsumverbot

    1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
    2. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
      1. in Schulen und in deren Sichtweite,
      2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
      3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
      4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
      5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
      6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)

Hier verweisen wir auf eine Karte eines externen Anbieters Bubatzkarte.

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